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Kreis Schleswia-Flensbura .FlensburaerStr, 7.24837 SchleswlQ """ , " t::vFl ,\'-'v!"' ,sLt,;r.,pei i
Ansprechpartner ~J .
Staatsanwaltschaft Herr Dr. .....
beim Landgericht Flensburg
Südergraben 22 Zimmer 14 1
'ä' (04621) 9615- 23
24937 Flensburg Fax (04621) 9615- 33
E-Mail
dr, ..............@schleswig-flensburg , de
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom Schleswig,
105 Js/1 0288/04 22. Juni 2004
Tier-, Natur- und Jugendzentrum des Deutschen Tierschutzbundes,
Weidefelder Weg 14 a, 24376 Kappein
Das Tier-, Natur- und Jugendzentrum des Deutschen Tierschutzbundes, Weidefelder Weg
14 a, 24376 Kappein, verfügt über eine von hier am 25.02,2003 erteilte Erlaubnis nach § 11
Abs, 1 Nr, 2 des Tierschutzgesetzeszur Unterbringung von Tieren in den Tierhaltungsein-
richtungen auf dem dortigen Gelände.
Amtstierärztliche Kontrollen wurden dort zuletzt am 7. April 2004 und am 17. Juni 2004
durchgeführt.
Die in Rede stehende Hundehaltung ist in einem erst im letzten Jahr neu erstellten Gebäude
untergebracht. Die räumliche Situation dort ist nicht optimal, durchaus aber noch tierschutz-
konform. Zur Zeit werden dort 16 Hurde, überwiegend aus Berlin, gehalten, die behördlich
eingezogen wurden oder z. B. nach Beißvorfällen untergebracht werden mussten.
Der Hund "Angel" ist am 4. Mai 2004 aufgrund einer perakuten Verschlechterung des Allge-
meinbefindens euthanisiert worden. Zuvor wurde er vom behandelnden Tierarzt Dr. ......,
Kappein (Tierärztlicher Bericht s. Anlage), noch an den Fachtierarzt Dr. ........ in Schleswig
überwiesen, der die infauste Prognose für das Tier bestätigen musste. Der bei der Sektion -
diagnostizierte Herzbasistumor kann schlechthin nicht mit einer mangelnden Versorgung des
Tieres in Verbindung gebracht werden.
Eine hiesige Einsichtnahme in die Behandlungsakten der drei Hunde ergab eine regeImäßi-
ge Betreuung durch den behandelnden Tierarzt ......., Kappein. Die Versorgung durch
das Pflegepersonal der Einrichtung war bei hiesigen Kontrollen ebenfalls nicht zu beanstan-
den.
Im Hinblick auf den bemängelten "geistigen" Zustand der Hunde ist anzumerken, dass es
gerade wegen der aufgetretenen abnormen Verhaltensstrukturen zu einer Unterbringung im
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Tierschutzzentrum Weidefeld gekommen ist. Die Anwürfe in der Strafanzeige sind unsub-
stanziiert und beeinhalten nicht zu verifizierende Unterstellungen und Vermutungen.
So handelt es sich beispielsweise nicht um eine Zwingerhaltung, sondern um eine Haltung in
Räumen (hier: Hundehaus) mit Auslaufmöglichkeit. Insofern geht der Vorwurf eines versto-
ßes gegen die Tierschutz-Hundeverordnung bezüglich Zwingerhaltung ins Leere. Selbst in
der Anzeige wird auf "Umstände im Hundehaus" abgehoben.
Die der Anzeige beigefügten tierärztllchen "Begutachtungen" aufgrund von Fotomaterial oh-
ne Inaugenscheinnahme der Hunde samt Umgebung sind als unredlich und nicht sachge-
recht zu bewerten und für eine objektive Bewertung in keinster Weise geeignet.
Auch bei am 17.06.2004 durch den Unterzeichner durchgeführten diesbezüglichen zielge-
richteten Ermittlungen sowohl beim behandelnden Tierarzt als auch im Hundehaus Weide-
feld konnten weder strafrelevante noch ordnungswidrigkeitenrechtlich relevante Verstöße
gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt werden. Die benannten Hunde
"Michaela" und "Jerry Lin" wurden dort in gutem Allgemein- und Ernährungszustand ange-
troffen.
Im Auftrag:


Anlaqen:
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Staat- Tierh-Kapp-22-06-04 doc